Welche Einkommens- und Vermögensgrenzen muss ich einhalten, um weiterhin Anspruch auf SSI und das kalifornische SSP zu haben?

Um die SSI/SSP-Berechtigung aufrechtzuerhalten, müssen Sie im Allgemeinen über anrechenbares Vermögen von weniger als 2.000 USD für eine Einzelperson oder 3.000 USD für ein Paar verfügen. Ihr anrechenbares Einkommen muss unter dem maximalen kombinierten SSI/SSP-Leistungssatz für Ihre Lebenssituation liegen. So überwachen Sie Ihre Berechtigung: Schritt 1: Inventarisieren Sie Ihr anrechenbares Vermögen. Überprüfen Sie Ihr gesamtes Vermögen, um sicherzustellen, dass es unter dem Grenzwert liegt. Anrechenbares Vermögen umfasst Bargeld, Geld auf Bankkonten, Aktien und Anleihen. Die Social Security Administration (SSA) zählt NICHT das Haus, in dem Sie leben, ein Fahrzeug, Haushaltswaren oder persönliche Gegenstände. Schritt 2: Berechnen Sie Ihr anrechenbares Einkommen. Die SSA zählt nicht Ihr gesamtes Einkommen. Sie berücksichtigt nicht die ersten 20 USD der meisten Einkünfte pro Monat. Bei Arbeitseinkommen (Lohn) berücksichtigt sie ebenfalls nicht die ersten 65 USD und dann die Hälfte des Rests. Verfolgen Sie Ihr monatliches Einkommen anhand dieser Regeln, um Ihren „anrechenbaren“ Betrag zu schätzen. Schritt 3: Melden Sie alle Änderungen umgehend der SSA. Sie müssen der SSA alle Änderungen Ihres Einkommens, Vermögens, Familienstands oder Ihrer Wohnsituation melden. Reichen Sie diese Meldung bis zum 10. Tag des Monats nach dem Monat ein, in dem die Änderung eingetreten ist. Sie können die Meldung online, telefonisch oder bei Ihrem örtlichen Sozialversicherungsamt machen. Schritt 4: Erwägen Sie die Eröffnung eines ABLE-Kontos. Wenn Sie vor dem 26. Lebensjahr invalide wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein ABLE-Konto (Achieving a Better Life Experience). Mit diesem speziellen Sparkonto können Sie und Ihre Familie eine beträchtliche Summe Geld sparen, ohne dass dies auf Ihr Vermögenslimit von 2.000 USD angerechnet wird. Wichtige Überlegungen: Die genaue monatliche SSI/SSP-Zahlungshöhe, die als Einkommensgrenze dient, variiert je nach Ihrer Wohnsituation (z. B. ob Sie allein oder mit anderen leben). Kostenlose Verpflegung oder Unterkunft kann als Sacheinkommen angerechnet werden und Ihren Leistungsbetrag mindern. Hinweis: Wenn Sie Änderungen nicht rechtzeitig melden, kann es zu Überzahlungen kommen, die Sie zurückzahlen müssen. Leistungsbeträge und -regeln können sich jährlich ändern. Überprüfen Sie daher stets die aktuellen Zahlen bei der SSA. Dies sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Sachverhalten, wie z. B. bei Treuhandverhältnissen oder Vermögensübertragungen, wenden Sie sich an einen qualifizierten kalifornischen Anwalt, der auf Invaliditätsleistungen spezialisiert ist.
Haftungsausschluss: [This information is for general guidance only and should not be considered as legal advice. Please consult with a qualified attorney for specific legal matters.]
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Aktualisiert: August 13, 2025
Sozialversicherung

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