Wie läuft das Verfahren zur Anforderung einer zweiten ärztlichen Meinung ab und welche Rechte habe ich hinsichtlich der Kostenübernahme durch meinen kalifornischen Plan?
Nach kalifornischem Recht haben Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung durch einen qualifizierten Arzt, und Ihre Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, die Kosten hierfür zu übernehmen. Dazu müssen Sie die Zweitmeinung formell bei Ihrer Krankenkasse beantragen. So beantragen Sie eine Zweitmeinung: Schritt 1: Sprechen Sie mit Ihrem aktuellen Arzt.
Besprechen Sie Ihren Wunsch nach einer Zweitmeinung mit dem Arzt, der die Erstdiagnose gestellt oder den Behandlungsplan erstellt hat. Möglicherweise kann er Ihnen bei der Überweisung helfen. Schritt 2: Kontaktieren Sie den Mitgliederservice Ihrer Krankenkasse.
Rufen Sie die Telefonnummer auf Ihrer Versicherungskarte an und teilen Sie mit, dass Sie von Ihrem Recht auf eine Zweitmeinung Gebrauch machen. Fragen Sie nach dem genauen Verfahren und den erforderlichen Formularen für einen formellen Antrag. Schritt 3: Reichen Sie Ihren Antrag formell ein.
Füllen Sie alle erforderlichen Formulare aus und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie müssen wahrscheinlich Ihre Krankenakte und das schriftliche Gutachten des ersten Arztes beifügen. Bewahren Sie Kopien aller eingesandten Unterlagen auf und notieren Sie das Datum der Einreichung.
Schritt 4: Warten Sie die Entscheidung Ihrer Krankenkasse ab. Bei HMO-Plänen muss die Krankenkasse Ihren Antrag nach kalifornischem Recht innerhalb von fünf Werktagen genehmigen oder ablehnen. Bei Genehmigung erhalten Sie von Ihrem Plan eine Liste qualifizierter Spezialisten.
Wichtige Details und Nuancen: Die Zweitmeinung muss von einem „entsprechend qualifizierten medizinischen Fachpersonal“ stammen. Wenn Ihr Plan keinen geeigneten Spezialisten in seinem Netzwerk hat, muss er für Sie einen Termin bei einem Spezialisten außerhalb des Netzwerks organisieren, ohne dass Ihnen über Ihre normale Kostenbeteiligung im Netzwerk hinaus zusätzliche Kosten entstehen.
Dieses Recht gilt sowohl für HMO- als auch für PPO-Pläne. Warnhinweise und Einschränkungen: Wenn Ihr Plan Ihren Antrag ablehnt, haben Sie das Recht, Berufung einzulegen.
Sie können bei Ihrem Plan Beschwerde einlegen und, falls das Problem nicht gelöst werden kann, eine Beschwerde beim California Department of Managed Health Care (für HMOs) oder beim California Department of Insurance (für PPOs) einreichen. Eine abgedeckte Zweitmeinung garantiert nicht, dass Ihr Plan die vom zweiten Arzt empfohlene Behandlung abdeckt.
Dies sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. In komplexeren Situationen wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt in Kalifornien.
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Haftungsausschluss:
[This information is for general guidance only and should not be considered as legal advice. Please consult with a qualified attorney for specific legal matters.]
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Aktualisiert: August 14, 2025
Krankenversicherung
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