Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei einer Scheidung in Kalifornien, das Eigenkapital des Familienheims aufzuteilen?

Bei einer Scheidung in Kalifornien können Sie das Familienheim verkaufen und den Erlös aufteilen, einen Ehepartner das Eigenkapital des anderen auszahlen lassen oder in einigen Fällen den Verkauf auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Ziel ist es, den Anteil des Gemeinschaftseigentums am Eigenkapital gleichmäßig aufzuteilen. So teilen Sie das Eigenkapital Ihres Hauses auf: Schritt 1: Bestimmen Sie den Verkehrswert des Hauses. Sie und Ihr Ehepartner sollten sich auf den aktuellen Marktwert des Hauses einigen. Am besten beauftragen Sie dazu einen zertifizierten Immobiliengutachter. Wenn Sie sich nicht auf einen Gutachter einigen können, kann jeder von Ihnen seinen eigenen beauftragen und auf Grundlage der beiden Gutachten verhandeln oder das Gericht um eine Entscheidung bitten. Schritt 2: Berechnen Sie das Gemeinschaftseigenkapital. Ziehen Sie die Gesamtschulden der Hypothek und aller anderen Wohnungsbaudarlehen vom vereinbarten Verkehrswert ab. Das Ergebnis ist das gesamte Eigenkapital des Hauses. Mit diesem Betrag arbeiten Sie für die Aufteilung. Schritt 3: Ermitteln Sie die Erstattungen für Sondereigentum. Gemäß Abschnitt 2640 des kalifornischen Familiengesetzbuchs hat ein Ehepartner Anspruch auf Erstattung seiner Beiträge zum Sondereigentum, die zum Erwerb oder zur Verbesserung des Hauses verwendet wurden. Sammeln Sie Finanzunterlagen wie Kontoauszüge oder Schenkungsschreiben, die belegen, dass Sie Gelder aus einer Erbschaft, Schenkung oder vorehelichen Ersparnissen für die Anzahlung oder größere Verbesserungen verwendet haben. Diese Erstattungen werden gezahlt, bevor das verbleibende gemeinschaftliche Eigenkapital aufgeteilt wird. Schritt 4: Wählen Sie eine Aufteilungsmethode und formalisieren Sie sie. Verhandeln Sie mit Ihrem Ehepartner eine dieser Optionen und nehmen Sie sie in Ihre Scheidungsvereinbarung auf: * Sofortiger Verkauf: Verkaufen Sie das Haus, zahlen Sie die Hypothek und alle Erstattungen für Sondereigentum ab und teilen Sie den verbleibenden Barerlös gleichmäßig auf. * Auszahlung: Ein Ehepartner behält das Haus, indem er dem anderen Ehepartner seinen Anteil am gemeinschaftlichen Eigenkapital zahlt. Dies erfordert normalerweise, dass der Ehepartner, der das Haus behält, die Hypothek auf seinen eigenen Namen umschuldet. * Aufgeschobener Verkauf: Wenn es im besten Interesse Ihrer minderjährigen Kinder ist, können Sie das Gericht gemäß Abschnitt 3800 des Familiengesetzbuchs um eine Anordnung zum „aufgeschobenen Verkauf des Eigenheims“ bitten. Diese Anordnung erlaubt dem Elternteil mit dem Hauptsorgerecht, für einen bestimmten Zeitraum mit den Kindern im Haus zu wohnen, danach wird es verkauft. Wichtige Details und Nuancen: Während der Ehe erworbenes Eigentum gilt als Gemeinschaftseigentum, das 50/50 aufgeteilt werden muss. Zahlt ein Ehepartner den anderen aus, kann die Zahlung durch Barmittel aus der Refinanzierung oder durch den Verkauf gleichwertiger Gemeinschaftsgüter, wie z. B. Altersvorsorgekonten, erfolgen. Warnhinweise und Einschränkungen: Ein Auskauf ist nur möglich, wenn der Ehepartner, der das Haus behält, selbst eine neue Hypothek aufnehmen kann. Der Verkauf des Hauses kann Auswirkungen auf die Kapitalertragssteuer haben. Ein aufgeschobener Verkauf erfolgt nicht automatisch und hängt davon ab, was das Gericht als das Beste für die Kinder und wirtschaftlich Machbare für die Eltern erachtet. Dies sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. In komplexen Fällen, insbesondere bei getrennten Eigentumsansprüchen oder einem aufgeschobenen Verkauf, wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt in Kalifornien.
Haftungsausschluss: [This information is for general guidance only and should not be considered as legal advice. Please consult with a qualified attorney for specific legal matters.]
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Aktualisiert: August 14, 2025
Familienrecht

Scheidung, Sorgerecht, häusliche Beziehungen und Familienstreitigkeiten

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