Welche Schritte muss eine gemeinnützige Organisation unternehmen, um in Kalifornien die staatliche Steuerbefreiung zu erlangen?
Um in Kalifornien die staatliche Steuerbefreiung zu erlangen, muss Ihre gemeinnützige Organisation eine Kapitalgesellschaft gründen, die bundesstaatliche Steuerbefreiung beantragen und anschließend einen Antrag beim California Franchise Tax Board (FTB) einreichen. So werden Sie von der kalifornischen Körperschafts- oder Einkommensteuer befreit. Schritt 1: Einreichen der Satzung Zunächst müssen Sie eine juristische Person gründen. Reichen Sie Ihre Satzung beim kalifornischen Außenminister ein.
Gemäß dem kalifornischen Gesellschaftsgesetz muss diese Satzung den Zweck der Organisation genau darlegen (z. B. wohltätig, pädagogisch) und eine Widmungs- und Auflösungsklausel enthalten, die sicherstellt, dass das Vermögen im Falle einer Auflösung an eine andere steuerbefreite Organisation verteilt wird.
Schritt 2: Bundesstaatliche Steuerbefreiung beantragen Beantragen Sie anschließend die bundesstaatliche Steuerbefreiung beim IRS, in der Regel durch Einreichen des Formulars 1023 für den 501(c)(3)-Status. Sie können den kalifornischen Status zwar gleichzeitig beantragen, es ist jedoch schneller und einfacher, zu warten, bis Sie Ihren bundesstaatlichen Feststellungsbescheid vom IRS erhalten. Schritt 3: Beantragen Sie die Steuerbefreiung in Kalifornien.
Sobald Sie Ihren IRS-Bescheid haben, reichen Sie das Formular 3500A (Einreichung eines Befreiungsantrags) beim California Franchise Tax Board (FTB) ein. Sie müssen eine Kopie Ihrer unterzeichneten Satzung und Ihren IRS-Bescheid beifügen. Wenn Sie noch keinen Bundesstatus haben oder keine 501(c)(3) sind, müssen Sie das ausführlichere Formular 3500 (Befreiungsantrag) einreichen.
Reichen Sie dieses Formular innerhalb von 19 Monaten nach der Gründung ein, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerbefreiung rückwirkend ab Ihrem Gründungsdatum gilt. Schritt 4: Registrieren Sie sich beim Register für gemeinnützige Stiftungen des Generalstaatsanwalts. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihres ersten Vermögens müssen Sie das Formular CT-1 (Erstregistrierungsformular) beim Büro des Generalstaatsanwalts von Kalifornien einreichen.
Dies ist eine separate Anforderung für gemeinnützige Organisationen, die in Kalifornien tätig sind oder Spenden sammeln. Wichtige Hinweise: Die staatliche Steuerbefreiung gemäß Abschnitt 23701 des Revenue and Taxation Code befreit Ihre Organisation nur von der staatlichen Körperschaftssteuer. Die Steuerbefreiung gewährt keine Befreiung von anderen Steuern, wie z.
B. Grund-, Umsatz- oder Lohnsteuer. Wenn Ihre Organisation Eigentum besitzt, müssen Sie die „Wohlfahrtsbefreiung“ separat bei Ihrem Bezirkssteueramt beantragen.
Hinweis: Um die Steuerbefreiung aufrechtzuerhalten, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung beim FTB (Formular 199) und beim Attorney General (Formular RRF-1) einreichen, um Ihren Status aktiv und in gutem Zustand zu halten. Dies sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich in komplexen Fällen an einen qualifizierten Anwalt in Kalifornien.
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[This information is for general guidance only and should not be considered as legal advice. Please consult with a qualified attorney for specific legal matters.]
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Aktualisiert: August 14, 2025
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