Wie sollte ich offiziell auf eine „Notice of Default“ meines Hypothekengebers reagieren, um Möglichkeiten zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung in Kalifornien zu prüfen?
Um offiziell auf eine Zahlungsverzugsmitteilung zu reagieren, müssen Sie umgehend Ihren Hypothekendienstleister kontaktieren und einen Antrag auf Schadensminderung beantragen, ausfüllen und einreichen, um Alternativen zur Zwangsvollstreckung zu prüfen. Schnelles Handeln ist entscheidend, da Ihnen nach kalifornischem Recht bestimmte Rechte und Fristen zustehen. So sollten Sie vorgehen: Schritt 1: Kontaktieren Sie umgehend Ihren Hypothekendienstleister.
Rufen Sie die auf der Zahlungsverzugsmitteilung angegebene Telefonnummer an. Geben Sie im Gespräch mit einem Mitarbeiter an, dass Sie die Mitteilung erhalten haben und Maßnahmen zur Verhinderung der Zwangsvollstreckung beantragen möchten. Gemäß § 2923.7 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs haben Sie Anspruch auf einen zentralen Ansprechpartner – eine Person oder ein Team, das Sie durch den Prozess begleitet.
Fordern Sie diesen Ansprechpartner und die Zusendung eines Antragspakets zur Schadensminderung ausdrücklich an. Schritt 2: Sammeln Sie Ihre Finanzunterlagen. Ihr Dienstleister benötigt Nachweise über Ihre Einkünfte und Ausgaben sowie eine schriftliche Erklärung Ihrer finanziellen Notlage.
Sammeln Sie Dokumente wie aktuelle Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge der letzten zwei Monate, Ihre letzten Steuererklärungen und eine Liste Ihrer monatlichen Haushaltsausgaben. Schritt 3: Antrag ausfüllen und absenden Füllen Sie den Antrag auf Schadensminderung vollständig und korrekt aus. Ein unvollständiger Antrag wird abgelehnt und schützt Sie nicht.
Verfassen Sie ein klares „Härtefallschreiben“, in dem Sie die Umstände erläutern, die zu Ihrem Zahlungsverzug geführt haben. Senden Sie das ausgefüllte Paket per Sendungsverfolgung, z. B.
per Einschreiben oder über ein sicheres Online-Portal, an Ihren Dienstleister und bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Schritt 4: Erhalt bestätigen und nachfassen Rufen Sie innerhalb von fünf Tagen nach Absenden Ihres Antrags Ihren zentralen Ansprechpartner an, um den Erhalt zu bestätigen und zu fragen, ob er als „vollständig“ gilt. Das kalifornische Verbot der „doppelten Nachverfolgung“ (Civil Code § 2924.11) verhindert, dass der Kreditgeber eine Zwangsversteigerung anberaumt, während Ihr vollständiger Antrag geprüft wird.
Dieser Schutz beginnt erst mit der Vollständigkeit des Antrags. Wichtige Hinweise: Mit der Zahlungsverzugsanzeige beginnt eine 90-tägige Frist, innerhalb derer Sie den Zahlungsverzug durch Zahlung aller fälligen Beträge „heilen“ können. Während der Prüfung Ihres Antrags läuft diese Frist weiter.
Sie müssen alle Anfragen Ihres Kreditgebers nach zusätzlichen Informationen innerhalb der vorgegebenen Fristen beantworten. Warnhinweise und Einschränkungen: Seien Sie vorsichtig bei Betrugsmaschen zur Zwangsvollstreckungsrettung, die garantierte Ergebnisse versprechen oder hohe Vorabgebühren verlangen. Kostenlose und seriöse Hilfe erhalten Sie bei einer vom HUD zugelassenen Wohnungsberatungsstelle.
Sie finden eine lokale Beratungsstelle auf der HUD-Website oder telefonisch unter (800) 569-4287. Dies sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich bei komplexen Sachverhalten an einen qualifizierten Anwalt in Kalifornien.
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Haftungsausschluss:
[This information is for general guidance only and should not be considered as legal advice. Please consult with a qualified attorney for specific legal matters.]
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Aktualisiert: August 14, 2025
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