Wie kann ich ein altes, abbezahltes Darlehen oder Pfandrecht aus dem Grundbucheintrag meines Grundstücks beim County Recorder in Kalifornien löschen?
Um ein abbezahltes Darlehen aus Ihrem Grundbuch zu löschen, müssen Sie sicherstellen, dass der Kreditgeber eine Rückübertragungsurkunde beim Bezirksregister einreicht. Kommt der Kreditgeber dem nicht nach, können Sie eine formelle Aufforderung stellen oder ein gesetzliches Verfahren zur Freigabe des Pfandrechts nutzen. So löschen Sie ein abbezahltes Darlehen oder eine Treuhandurkunde aus Ihrem Grundbuch: Schritt 1: Kontaktieren Sie den Kreditgeber oder Treuhänder. Kontaktieren Sie zunächst die Bank, den Kreditgeber oder den Treuhänder, der das ursprüngliche Darlehen gewährt hat.
Fordern Sie diese auf, eine Rückübertragungsurkunde auszustellen und einzutragen. Sie benötigen Ihre Darlehensnummer und die Adresse der Immobilie. Oftmals löst dies das Problem, da die unterlassene Eintragung ein Verwaltungsversehen war.
Schritt 2: Senden Sie eine formelle schriftliche Aufforderung. Wenn der Kreditgeber nicht reagiert, senden Sie eine formelle schriftliche Aufforderung per Einschreiben. Verweisen Sie in dem Schreiben auf § 2941 des California Civil Code, erklären Sie, dass das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, und fordern Sie die Ausfertigung und Eintragung der Rückübertragungsurkunde.
Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und des Einschreibenbelegs auf. Schritt 3: Verpflichtung des Kreditgebers Nach kalifornischem Recht hat der Kreditgeber nach vollständiger Rückzahlung eines Kredits 30 Tage Zeit, dem Treuhänder den Originalschein und die Treuhandurkunde zu übergeben, der dann verpflichtet ist, eine Rückübertragungsurkunde einzutragen. Bei Nichteinhaltung kann eine Strafe von 500 USD zuzüglich etwaiger tatsächlicher Schäden an Sie fällig werden.
Schritt 4: Nutzen Sie das gesetzliche Freigabeverfahren. Wenn der Kreditgeber sein Geschäft nicht mehr betreibt, nicht ausfindig gemacht werden kann oder sich weiterhin weigert, tätig zu werden, können Sie das in § 2941.7 des kalifornischen Zivilgesetzbuchs beschriebene Verfahren nutzen. Dazu wird in der Regel eine Titelversicherungsgesellschaft beauftragt, den Kreditgeber sorgfältig zu suchen.
Wenn der Kreditgeber nicht ausfindig gemacht werden kann, kann Ihnen die Titelgesellschaft bei der Erstellung und Eintragung eines Dokuments zur „Verpflichtungsfreigabe“ helfen, das dieselbe Funktion wie eine Rückübertragung erfüllt. Schritt 5: Überprüfung beim County Recorder. Nachdem eine Rückübertragungsurkunde oder Verpflichtungsfreistellung eingereicht wurde, erkundigen Sie sich beim County Recorder Office, ob diese für Ihr Eigentum eingetragen wurde.
Dies können Sie in der Regel online oder persönlich im Büro tun. Dadurch wird bestätigt, dass Ihr Titel frei von dem alten Pfandrecht ist. Wichtige Hinweise: Dieses Verfahren gilt für freiwillige Pfandrechte wie Hypotheken oder Treuhandurkunden.
Bei unfreiwilligen Pfandrechten, wie z. B. einem Urteilspfandrecht, muss der Gläubiger eine „Bestätigung der Erfüllung des Urteils“ beim Gericht und beim County Recorder einreichen.
Warnhinweise und Einschränkungen: Das Verfahren gemäß § 2941.7 des Zivilgesetzbuchs kann komplex sein und die Unterstützung einer Titelgesellschaft oder eines Anwalts erfordern. Sie sind für alle vom Landkreis erhobenen Eintragungsgebühren und Servicegebühren einer Titelgesellschaft verantwortlich. Dies sind allgemeine Informationen und stellen keine Rechtsberatung dar.
In komplexen Situationen, z. B. wenn ein Kreditgeber insolvent oder unkooperativ ist, sollten Sie einen qualifizierten kalifornischen Immobilienanwalt konsultieren.
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Haftungsausschluss:
[This information is for general guidance only and should not be considered as legal advice. Please consult with a qualified attorney for specific legal matters.]
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Aktualisiert: August 14, 2025
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